A.N.C. mit "kompaktem Kokosfilter"
Vereinbarkeit von Leistung und nachhaltiger Abwasserentsorgung mit einer Kläranlage von
Sein kompakter Kokosfilter garantiert: Leistung, Zuverlässigkeit und Stabilität unter allen Bedingungen.
- Das "Erstbehandlung" Abteil (Rolle entspricht der einer Klärgrube) werden alle häuslichen Abwässer (außer parasitären Gewässern) aufgenommen und Feststoffe aufgefangen.
- Vorfilter, eine 'PREMIER TECH'- Technologie : Am Ausgang des Abteils "Erstbehandlung" werden die groben Partikel aufgefangen, um zu verhindern, dass sie in Richtung des kompakten Kokosfilter gelangen.
- Das"Kompakter Kokosfilter" abteil: In diesem zweiten Fach wird das vorbehandelte Wasser gravitativ transportiert. Das vorbehandelte Abwasser wird mithilfe eines patentierten Schwerkraftverteilungssystems, das aus einer Zuführeinrichtung, einem Kippbehälter und Verteilungsplatten besteht, über die gesamte Oberfläche verteilt. Das Wasser wird dann durch das Filtermedium "Kokosfaser" gereinigt. Für die Behandlung ist keine Strom- oder anderweitige Energiequelle erforderlich.
- Filtermedium: Das im zweiten Abteil befindliche organische Filtermedium aus Kokosfaserchips sorgt für die biologische Aufbereitung, Filtration und Rückhaltung von Schadstoffen bis zu deren Abbau.
5. Probenahme- und / oder Infiltrationssichtfeld (optional):
dienen zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Betriebs der Kläranlage und / oder der Infiltrationszone.
6. Infiltrations-Evakuierungszone:
Am Auslass des Kokosfilters sind die Behandlungsergebnisse den behördlichen Anforderungen überlegen. Das gereinigte Abwasser wird gemäß den Anweisungen des Dekrets vom 07/09/09 * (Artikel 11, 12 und 13) und der SPANC Ihrer Region entfernt. Die auf dem obigen Bild dargestellte Infiltrationszone ist beispielhaft eingezeichnet.
(*weitere Informationen zu diesem Dekret finden Sie auf: www.legifrance.gouv.fr)
dienen zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Betriebs der Kläranlage und / oder der Infiltrationszone.
6. Infiltrations-Evakuierungszone:
Am Auslass des Kokosfilters sind die Behandlungsergebnisse den behördlichen Anforderungen überlegen. Das gereinigte Abwasser wird gemäß den Anweisungen des Dekrets vom 07/09/09 * (Artikel 11, 12 und 13) und der SPANC Ihrer Region entfernt. Die auf dem obigen Bild dargestellte Infiltrationszone ist beispielhaft eingezeichnet.
(*weitere Informationen zu diesem Dekret finden Sie auf: www.legifrance.gouv.fr)